Mittwoch, 25. Juni 2014

Erste Hilfe beim Hund - Grundlagen

Was tun, wenn ein Notfall eintritt?

Ich war heute bei einem tierärztlichen Vortrag zum Thema: Erste Hilfe beim Hund. Das Ganze war sehr interessant und beinhaltete auch ein paar Praxisübungen. 
Im Folgenden möchte ich zunächst einmal auf ein paar grundlegende Sachen eingehen. Der Vortrag wurde, wie bereits erwähnt von einem Tierarzt gehalten und ich berufe mich zusätzlich auf ein Infoheft, dass von Royal Canin gestellt wurde. Dennoch möchte ich noch einmal betonen, dass alle Angaben ohne Gewähr sind, da sich Wissensstände ändern und sich nicht immer alles, auf jeden Hund anwenden lässt! Nach Unfällen oder Verletzungen sollte generell immer ein Tierarzt aufgesucht werden!

1. Gefahren vermeiden:

Das Beste ist natürlich, mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dazu gehört das Anleinen des Hundes auf der Straße, das Tier im Sommer nicht im Auto zu lassen, keine Stromkabel offen herumliegen zu lassen und auch dafür sorgen, dass Rattengift und Co außer Reichweite des Hundes sind.

2. Auf Notfälle vorbereitet sein:

Auf Reisen und bei Wanderungen sollte ein Erste Hilfe-Set mitgeführt werden. Es gibt spezielle Erste Hilfe-Kästen für Hunde, so einen muss man sich als Hundehalter aber nicht zwingend zulegen, ein gewöhnlicher Erste Hilfe-Kasten, wie man ihn im Auto hat, reicht im Normalfall völlig aus.
Ich habe mein Erste Hilfe Set mal für Euch auseinandergenommen:



































Normalerweise führt mittlerweile jeder ein Handy mit sich, darauf sollten die Nummer des Tierarztes, sowie die Nummer der nächsten Tierklinik eingespeichert sein. Tierkliniken stehen, im Vergleich zur gewöhnlichen Tierarztpraxis, 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr über zur Verfügung.
Beim Tierarzt kann man sich über Erste Hilfe-Maßnahmen informieren, viele Tierärzte bieten auch Erste Hilfe-Kurse an.

3. Wer kommt für die Tierarztkosten auf?

Man findet ein verletztes Tier oder wird Zeuge eines Unfalls, muss man dann die Kosten tragen? Nein! Leider wird Tieren in Not nicht immer geholfen, da die Leute die Tierarztkosten scheuen. Dabei kommt die Gemeinde für gefundene Tiere auf! Kann ein Besitzer ermittelt werden, muss dieser für Tierarztkosten und anschließende Unterbringung aufkommen. Also helft verletzten Tieren, wenn es euch möglich ist und sorgt dafür, dass sie auf schnellstem Weg zum Tierarzt kommen!

4. Erste Schritte an der Unfallsstelle:

  • Das Wichtigste ist zunächst einmal Ruhe bewahren! Auch wenn es in solchen Ausnahmesituationen schwerfällt, vor allem, wenn das eigene Tier betroffen ist, es ist niemandem damit geholfen, wenn man in Panik verfällt, dem verletzten Tier am aller wenigsten.
  •  Da Erste Hilfe-Maßnahmen keine tierärztliche Behandlung ersetzten, ist das oberste Ziel, den Tierarzt so schnell wie möglich zu erreichen. Besonders wichtig ist deshalb: Hilfe rufen! Alleine ist es oft schwierig mit einem panischen Tier fertig zu werden. Eine zweite Person kann Euch zur Hand gehen und während Ihr Euch um das Tier kümmert den Tierarzt anrufen, das Tier festhalten und vor allem das Autofahren übernehmen. Bevor ein Tier in die Klinik/Praxis gebracht wird, sollte man immer zuerst den Tierarzt verständigen und sein Kommen ankündigen, so kann der Tierarzt bis zum Eintreffen des Patienten alles Nötige vorbereiten.
  • Ist der Hund noch bei Bewusstsein, muss man seinen Zustand überprüfen (siehe 6.), dazu nähert man sich dem Tier vorsichtig (siehe 5.). Achtung: Tiere, die Schmerzen haben oder unter Schock stehen sind unberechenbar! 
  • Ist das Tier bewusstlos und völlig leblos, müssen möglicherweiße Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden (siehe 7.) 
  • Den Hund zum Tierarzt bringen.

5. Wie nähert man sich einem verletzten/ geschockten Hund?

Ich möchte noch einmal betonen, dass Hunde in solchen Zuständen unberechenbar sind und, dass auch der eigene Hund unter Schmerzen plötzlich zu schnappen kann. Die eigene Sicherheit geht vor!
Nähert Euch langsam und redet beruhigend auf den Hund ein, macht Euch möglichst klein, um nicht bedrohlich zu wirken. Seid jeder Zeit auf plötzliche, unvorhersehbare Angriffe gefasst.
Zeigt der Hund aggressives Verhalten, so dass es nicht möglich ist sich ihm zu nähern, kann ein Schnauzenband angelegt werden, allerdings nur, wenn der Hund sich nicht erbricht und keine Verletzungen an Maul und Schnauze hat.
Hunde haben einen sehr beweglichen Kopf und können diesen sehr weit nach hinten drehen, deshalb ist äußerste Vorsicht geboten, wenn man (von hinten!!!!) den Kopf unterhalb der Ohren mit beiden Händen packt und festhält. Der Griff muss so sein, dass der Hund den Kopf nicht mehr bewegen kann. Nun kann er nur noch schnappen, wenn man in Reichweite seines Mauls kommt. Ein Schnauzenband kann aus einem Verband, zur Not aber auch aus einer Strumpfhose oder der Leine bestehen (was eben gerade zur Verfügung stehet). Man macht eine große Schlinge und während eine Person den Kopf des Hundes hält, wird diese um die Schnaze des Hundes gelegt und schnell zu gezogen, so dass der Knoten oben ist. Dann nimmt man die beiden Enden und überkreuzt sie noch einmal unter der Schnauze, danach knotet man sie hinter dem Kopf zu einer Schleife zusammen. Wenn man alles richtig gemacht hat, kann der Hund nicht mehr zubeißen.
Jetzt kann man den allgemeinen Zustand des Hundes untersuchen.

6. Lebensfunktionen überprüfen:

  • Ist das Tier ansprechbar? Reagiert es auf Geräusche?
  • Atmung: Hebt und senkt sich der Brustkorb?
  • Kreislaufzustand: Hierzu klappt man mit der einen Hand eine Leftze um, so dass sie mit dem Daumen gehalten wird und die übrigen Finger dahinter anliegen (um Gegendruck auszuüben). Mit der anderen Hand drückt man kurz auf eine rosige Stelle. Es sollte an der Druckstelle ein hellerer Kreis zu sehen sein, der wieder verschwindet. Im Normalzustand sollte der Kreis nach zwei Sekunden nicht mehr zu sehen sein.
  • Puls: Den Puls spürt man auf der Oberschenkelinnenseite. Den Herzschlag kann man auf Höhe des Ellbogens an der linken Brustkorbwand spüren.
  • Reflexe: verengt sich die Pupille, wenn sie angeleuchtet wird?
Kann man weder Herzschlag noch Atmung feststellen, sollte sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden.

7. Wiederbelebungsmaßnahmen:

Zunächst müssen die Atemwege frei sein, dazu muss man das Maul öffnen und die Zunge herausziehen. Wenn im Rachen Fremdkörper, Erbrochenes oder Schleim zu sehen sind, müssen diese entfernt und die Atemwege freigelegt werden.

Beatmung: Wenn die Atemwege frei sind, (Zunge nach vorne ziehen) schließt man das Maul mit der Hand und streckt den Hals des Hundes. Dann wird das Tier durch die Nase beatmet, der Brustkorb sollte sich heben! Wem das zu eklig ist, der kann auch ein Taschentuch dazwischen legen.

Herzmassage: Bei Herzstillstand muss umgehend mit der Herzmassage begonnen werden. Bei großen Hunden funktioniert dies nicht anders als beim Menschen. Dazu wird die linke Hand flach in Höhe des Ellenbogens auf den Brustkorb gelegt. Die rechte Hand wird in schneller Folge etwa zehn Mal auf die linke gepresst. Bei kleinen Hunden muss vorsichtiger vorgegangen werden: man legt die Hand von unten um den Brustkorb (Daumen auf eine Seite, die übrigen Finger auf die andere) und drückt die Hand zusammen.

Danach sollte das Tier wieder Beatmet werden und der Herzschlag immer wieder kontrolliert werden.

8. Wer kommt für entstandene Schäden auf?

Bei Verkehrsunfällen liegt die Schuld fast immer beim Tier, d.h. der Tierhalter haftet für den Schaden und das auch wenn das Tier in diesem Moment gerade von einer anderen Person beaufsichtigt wird. Im Falle einer Aufsichtsperson, die vertraglich geregeltes Entgeld bekommt, also z.B. Tiersitter, haftet diese ebenfalls. Hundehalter sollten deshalb berücksichtigen, dass die Haftpflicht-Versicherung nur Schäden abdeckt, die von Katzen und Kleintieren verusacht werden. Deshalb ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung sehr wichtig.
Wenn zwei Hunde miteinander kämpfen und dadurch Verletzungen entstehen, werden die Kosten im Regelfalle zwischen den beiden Hundehaltern aufgeteilt. Das ist nicht der Fall, wenn die Schuld eindeutig bei einem Hundehalter liegt.

9. Wie weit darf ich gehen, um einem Tier zu helfen?

Es ist erlaubt eigenmächtig auf fremden Grundstücken zu handeln, wenn sich ein Tier in Lebensgefahr befindet. Allerdings ist man erst auf der sicheren Seite, wenn man einen Zeugen hat. 

Ich hoffe, dass Ihr diese Informationen niemals brauchen werdet. Scheut nicht davor zurück Tieren zu helfen, auch wenn Ihr im ersten Moment nicht sicher wisst, was Ihr tun müsst, denn Nichts tun und weiter laufen, ist in jedem Fall die schlechteste Entscheidung.

Wer sich noch weiter informieren möchte, kann sich auf der Royal Canin-Internetseite weitere Tipps zum Thema Erste Hilfe durchlesen: www.royal-canin.de/news-specials/erste-hilfe/
Hier wird auch erklärt, welche Maßnahmen bei Hitzeschlägen, Stromschlägen, Vergiftungen, etc. ergriffen werden können.


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